Obligatorisches Schiessen
Schiesspflichtige:
Das obligatorische Programm muss jedes Jahr von allen mit dem Sturmgewehr ausgerüsteten Armeeangehörigen geschossen werden und dies in einem beliebigen anerkannten Schiessverein für ausserdienstliche Schiessübungen. Die Schiesspflicht erstreckt sich vom Jahr nach dem Absolvieren der Rekrutenschule bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht.
Die Subalternoffiziere können wählen zwischen dem Programm auf 300 m mit dem Sturmgewehr oder auf 25 m mit der Pistole.